
Gesamtkonzept und Struktur
Dem betrieblichen Suchtpräventionsprogramm liegt ein so genanntes Gesamtkonzept zugrunde. Der Begriff steht für ein Konzept, dass neben Maßnahmen der Prävention die betrieblichen Aktivitäten in den Bereichen der Beratung, Unterstützung und Hilfsangebote umfasst. Auch die strukturelle Einbindung im Unternehmen gehört zum Gesamtkonzept.
Ein Gesamtkonzept zum Thema „Sucht am Arbeitsplatz“ umfasst die Säulen „Vorbeugung“, „Intervention“, „Beratung und Hilfe“ sowie die Einbindung in die betrieblichen „Strukturen“.
Vorbeugung umfasst die verschiedenen Aktivitäten der Prävention und der Gesundheitsförderung. Ausführliche Informationen lesen Sie unter Vorbeugung
Intervention beinhaltet die Regelungen, die greifen, wenn es zu Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum kommt, sowie die betrieblichen Vereinbarungen und Handlungsleitfäden für Vorgesetzte. Ausführliche Informationen lesen Sie unter Intervention
Beratung und Hilfe sind die betrieblichen Aktivitäten, die Angebote des betrieblichen Unterstützungssystems. In unterschiedlicher Form gehören dazu die internen und externen Angebote für Ratsuchende. Ausführliche Informationen lesen Sie unter Beratung und Hilfe
Zu den Strukturen gehört die Einbindung des Suchtkonzeptes in die betriebliche Organisation, die Verortung im bzw. Vernetzung mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Konzeptes.
Für die Abstimmung von Zielen und Maßnahmen ist ein Steuerungsgremium zuständig. Das Steuerungsgremium übernimmt die Planung und Koordinierung der Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen in den verschiedenen Säulen.
Die Ausgestaltung des Gesamtkonzepts und die Umsetzung einzelner Elemente sind abhängig von Art und Größe sowie Beschäftigtenstruktur und den zur Verfügung stehenden Ressourcen. In Unternehmen und Organisationen kommen dadurch Suchtprogramme von erheblich unterschiedlichem Ausmaß zum Einsatz. Das Spektrum reicht von Hilfsangeboten im Einzelfall bis hin zu professionell ausgestatteter Umsetzung von Maßnahmen aus allen Bereichen unter Leitung eines gut vernetzten Steuerungsgremiums.
Quelle
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm. S.13
Die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Gesundheit sowie die Gesundheitsförderung aller Beschäftigten sind übergeordnete Ziele des Suchtpräventionsprogramms. Das umfasst die Abwendung von Gefährdungen durch riskanten Suchtmittelkonsum und gefährdendes Verhalten am Arbeitsplatz sowie die Hilfe zur Lösung der damit verbundenen Probleme. Weiterhin gehören dazu die Erhöhung der Arbeitssicherheit und die Verbesserung der Qualität von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten.
Ein Gesamtkonzept zum Thema Suchtprävention ist Bestandteil eines integrierten betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Die interne Vernetzung zu den entsprechenden Bereichen Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, betriebliches Eingliederungsmanagement sollte – verbunden mit der Abstimmung der jeweiligen Angebote – im Rahmen einem betrieblichen Unterstützungssystems angestrebt werden.
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Für den fachlichen Austausch, die kontinuierliche Überprüfung, Aktualisierung und Verbesserung des Programms ist die Vernetzung in fachlichen, überbetrieblichen oder regionalen Netzwerken zu empfehlen. Dies gilt insbesondere für kleine Unternehmen und Einrichtungen, die über wenige Ressourcen verfügen.
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Literaturempfehlungen
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm.
Online Verfügbar: Link zum PDF