Menschen, die am Tisch sitzen und unscharf dargestellt sind

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit dient zum einen dazu, die Beschäftigten für die Anliegen der betrieblichen Suchtprävention und –hilfe zu sensibilisieren und sie über präventive Angebote zu informieren. Zum anderen geht es um die Bekanntmachung des Programmes, seiner Ziele und Maßnahmen. Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit kann die Erfolge und Vorteile der Suchtprävention und -hilfe sichtbar machen. Konkret sind die Inhalte und Formate der Öffentlichkeitsarbeit an den betrieblichen Bedingungen und vor allem an den Interessen und Problemstellungen der Beschäftigtengruppen auszurichten.

In den Informationen über das betriebliche Suchtpräventionsprogramm, die vereinbarten Maßnahmen und die Aufklärungs- und Beratungsangebote der betrieblichen Suchtprävention und –hilfe sollte deren Bedeutung für die Gesunderhaltung der Beschäftigten hervorgehoben werden.
Zuständig für die Inhalte und Formate der Öffentlichkeitsarbeit ist in der Regel die interne Suchtberatung in Absprache mit dem Arbeitskreis Sucht/Gesundheit bzw. dem Steuerungsgremium.

In der Öffentlichkeitsarbeit kommt es nicht allein auf die fachliche Expertise an. Hier ist in der Vorbereitung zusätzlich Wert auch auf Gestaltung, den Wiedererkennungswert und die Verbreitungsmöglichkeiten zu legen. Für die Erstellung von Flyern, Broschüren, Postern und Internetseiten sollten deshalb Fachleute hinzugezogen werden. Dafür kann in größeren Betrieben auf Mitarbeitende aus den Bereichen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit oder der Personalentwicklung zugegangen werden, die Erfahrung für die Gestaltung und gezielte Platzierung von Informationen mitbringen.

Die innerbetriebliche Bekanntmachung der Angebote, insbesondere Informationen über Beratungs- und Hilfeangebote, erfolgt meist über schriftliche Mitteilungen. Allerdings nehmen Intranet-Präsentationen und Internet-Angebote in der betrieblichen Suchtprävention ständig an Bedeutung zu. Sie sind einerseits geeignet, um zu den Angeboten und Maßnahmen weitere Hintergrundinformationen bereit zu stellen. Andererseits lassen sich darüber auch immer mehr attraktive interaktive Medienangebote in der Prävention und in Weiterbildungsmaßnahmen z.B. für Führungskräfte einbinden.

Nach wie vor sind persönliche Auftritte mit Vorträgen und Präsentationen bei betriebsinternen Anlässen wie Betriebs- bzw. Personalversammlungen, im Rahmen von Gesundheitstagen und –aktionen oder Einführungswochen für Auszubildende wichtig, um die Suchtprävention und -hilfe bekannt zu machen und die Schwelle, sich bei Unterstützungsbedarf dorthin zu wenden, zu senken.

Die Öffentlichkeitsarbeit will die Beschäftigten über das betriebliche Suchtpräventions- und -hilfeprogramm informieren und sie für deren Themen sensibilisieren. Dabei geht es auch um „Überzeugungsarbeit“. Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Beschäftigte und Unternehmensleitung zu motivieren, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Denn Suchtmittelgebrauch, riskante Konsum- und Verhaltesnmuster oder Suchtprobleme sind häufig noch immer ein Tabuthema im Betrieb. Zu den Zielen der Öffentlichkeitsarbeit muss es deshalb auch gehören, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum aufzuzeigen und den Blick auf die Gefahren, eine Abhängigkeit zu entwickeln, zu schärfen. Die frühzeitigen Interventionen bei Auffälligkeiten und das Wissen um die Abhängigkeit als psychische Erkrankung können helfen, das Geschehen zu enttabuisieren und die Akzeptanz für Präventionsmaßnahmen im Vorfeld sowie für gezielte Hilfeangebote bei Suchtproblemen zu erhöhen.

Die Bedarfsermittlung zur betrieblichen Suchtprävention und –hilfe ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Es macht die Angebote und Maßnahmen wirksamer, wenn zuvor in Erfahrung gebracht wird, welcher Bedarf besteht und auf welche Interessen vorrangig eingegangen werden sollte. Zentrale ist die Klärung der Frage, an wen sich das Angebot richten soll. Darüber hinaus ist zu er ermitteln, welche Informationen und Unterstützungsleistungen verschiedene Zielgruppen (Beschäftigte, Führungskräfte u. a.) erwarten. Welche Ansprüche stellen sie konkret an die betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe? Welche Angebote werden bereits wahrgenommen und durch wen? Was kann über die Zufriedenheit mit den bisherigen Angeboten in Erfahrung gebracht werden?

Damit trägt die Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, Angebote im Betrieb besser an dem Bedarf der verschiedenen Beschäftigtengruppen vor Ort anzupassen und sie zugleich an den Zielen der betrieblichen Gesundheitspolitik auszurichten. Nicht zuletzt kann die Beteiligung der Suchtprävention und -hilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Präventions- und Arbeitsschutzpflichten intensiviert werden, denn die dafür notwendigen fachlichen Voraussetzungen sind in den Qualitätsstandards bereits beschrieben.

Hier lesen Sie mehr über die Weiterentwicklung

Literaturempfehlungen

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022) 
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm.
Online Verfügbar: Link zum PDF