
Rechtliche Themen
Die betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe berührt eine Vielzahl von Rechtsbereichen. An dieser Stelle werden einigezentrale Fragen aus der Umsetzung des Suchtpräventionsprogramms in der betrieblichen Praxis eingehender beleuchtet.
Hinweis: Die rechtlichen Erläuterungen beziehen sich auf die Gesetzeslage und die Rechtsprechung zum Zeitpunkt ihrer ersten Veröffentlichung. Spätere Gesetzesänderungen sowie neuere Rechtsprechung und Kommentare werden darin nicht berücksichtigt.
Unterweisung im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention
Das Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) hat im Jahr 1996 die kommunikativen Aspekte der Prävention deutlich gestärkt. Für diese neuen Akzente steht vor allem die Unterweisung. Im Text von Dr. Ulrich Faber wird über Suchtmittel als Gegenstand von Unterweisungen aufgeklärt. Weiterhin wird über die Zielsetzung von Unterweisungen sowie über Anlässe für Unterweisungen gesprochen.
Unterweisung im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention
Erkankung: Abhängigkeit und Arbeitsrecht
Abhängigkeit und Arbeitsrecht sind zwei umfangreiche Themenkomplexe, welche im Kontext von Suchtmittelkonsum oder gar Abhängigkeit am Arbeitsplatz sowohl Arbeitsgebende als auch Arbeitnehmende betreffen. Der folgende Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Fleck gibt juristische Auskünfte zu den Grundlagen eines Arbeitsverhältnisses und Auswirkungen einer Suchterkrankung auf jenes. Er informiert darüber hinaus, welche vertraglichen und finanziellen Rechte Betroffene während einer Therapie haben, wie eine berufliche Wiedereingliederung auszusehen hat und welche Vorgehensweise bei Rückfällen geboten ist.
Erkankung: Abhängigkeit und Arbeitsrecht
Das Fragerecht des Arbeitgebenden
Welche Fragen dürfen einer Arbeitsnehmerin oder einem Arbeitnehmer hinsichtlich z.B. des Alkoholkonsums gestellt werden? Und besteht eine Verpflichtung ehrlich zu antworten? Welche Regeln gelten für Einstellungs- und betriebsärztliche Untersuchungen und hat eine Führungskraft das Recht einen Alkohol- oder Drogentest oder -Screening anzuordnen? Mit solchen und verwandten Anliegen zum Fragerecht von Führungskräften beschäftigt sich der folgende Beitrag. Dabei wird sowohl die Perspektive bei Neueinstellungen als auch bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen erörtert. Auch die Thematik der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes wird ausführlich juristisch erläutert.
Das Fragerecht des Arbeitgebenden
Betriebsvereinbarungen zum Thema Sucht und Konsum
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Führungskraft und Betriebsrat mit normativer Wirkung für die Arbeitsvertragsparteien. Der Betrieb ist jedoch nicht völlig frei in der Gestaltung, er muss höherrangiges Recht und vor allem die grundrechtlich gewährleiteten Freiheitsrechte des Arbeitnehmenden beachten. Was das genau bedeutet, wie eine entsprechende Vereinbarung umgesetzt wird und wie die Rechtslage bei einem Verstoß aussieht, wird im Beitrag zum Thema "Betriebsvereinbarung zum Thema Sucht und Konsum" erläutert. Darüber hinaus wird die Funktion und rechtliche Grundlage von betrieblichen Suchtbeauftragten thematisiert.
Betriebsvereinbarung zum Thema Sucht und Konsum
Suchtmittelkonsum und gefährdendes Verhalten im Arbeitsverhältnis
Der Konsum alkoholischer Getränke während der Arbeitszeit ist, nicht nur bei Geburtstagen, keineswegs unüblich. Doch wie ist dieser aus rechtlicher Sicht zu bewerten? Und welche Möglichkeiten hat eine Führungskraft, die sich von einer beschäftigten Person trennen möchte, die wiederholt während der Arbeitszeit alkoholisiert ist? Dieser Beitrag liefert juristische Informationen zum Thema "Suchtmittelkonsum und Arbeitsverhältnis", "Kündigungsrechtliche Konsquenzen" und "Haftung bei Unfällen wegen vorangegangenem Suchtmittelkonsum".
Suchtmittelkonsum und gefährdendes Verhalten im Arbeitsverhältnis
Gefährdendes Verhalten infolge Alkoholkonsums - Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Durch Einnahme von Alkohol und/oder Drogen kann eine Arbeitsnehmerin oder ein Arbeitnehmer nicht nur das Arbeitsergebnis beeinträchtigen. Er oder sie selbst und auch Dritte können gefährdet oder verletzt werden. Dabei kommt es nicht zwingend auf einen Suchtmittelkonsum während der Arbeitszeit an. Deren Konsum auch (kurz) vor Arbeitsbeginn wirkt in das Arbeitsverhältnis und kann die Arbeitssicherheit beeinträchtigen. Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München, erläutert in diesem Beitrag die rechtlichen Hintergründe für Suchtmittelverbote im Betrieb sowie die Folgen eines Verstoßes gegen etwaige. Darüber hinaus erklärt er, inwieweit ein Betrieb bereits grundsätzlich zur Prävention verpflichtet ist.
Gefährdendes Verhalten infolge Alkonholkonsums - Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Rauchen am Arbeitsplatz: ein Persönlichkeitsrecht der rauchenden Person oder eine Gesundheitsgefährdung der nicht rauchenden Kolleginnen und Kollegen? Muss ein Betrieb Vorkehrungen treffen, um den Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz zu gewährleisten? Gibt es Fälle, in denen dieser keine Anwendung findet? Und wie muss laut Gesetzgeber mit Rauchpausen während der Arbeitszeit umgegangen werden? Mit solchen und verwandten Fragen beschäftigt sich Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München, in diesem Beitrag zum Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Neben Themen wie Gesetzliche Rauchverbote und Betriebliche Rauchverbote wird auch die Umsetzung von Maßnahmen des Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes erläutert sowie über rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen Rauchverbote aufgeklärt.
Literaturempfehlungen
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm.
Online Verfügbar: Link zum PDF
Müller, S. (2020)
Suchtmittel am Arbeitsplatz.
Baden-Baden, Nomos Verlag.