Menschen, die am Tisch sitzen und unscharf dargestellt sind

Rechtliche Themen

Unterweisung im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention

Das Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat im Jahre 1996 die kommunikativen Aspekte der Prävention deutlich gestärkt. Für diese neuen Akzente steht vor allem die Unterweisung. Im Text von Dr. Ulrich Faber wird über Suchtmittel als Gegenstand von Unterweisungen aufgeklärt. Weiterhin wird über die Zielsetzung von Unterweisungen sowie über Anlässe für Unterweisungen gesprochen.

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Erkrankung: Abhängigkeit und Arbeitsrecht

Abhängigkeit und Arbeitsrecht sind zwei umfangreiche Themenkomplexe, welche im Kontext von Suchtmittelkonsum oder gar Abhängigkeit am Arbeitsplatz sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende betreffen. Der folgende Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Fleck gibt juristische Auskünfte zu den Grundlagen eines Arbeitsverhältnisses und Auswirkungen einer Suchterkrankungen auf jenes. Es informiert darüber hinaus welche vertraglichen- und finanziellen Rechte Betroffene während einer Therapie haben, wie eine berufliche Wiedereingliederung auszusehen hat und welche Vorgehensweise bei Rückfällen geboten ist.

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Das Fragerecht des Arbeitgebers

Welche Fragen dürfen einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer hinsichtlich des Alkoholkonsums gestellt werden? Und besteht eine Verpflichtung ehrlich zu antworten? Welche Regeln gelten für Einstellungs- und betriebsärztliche Untersuchungen und hat eine Führungskraft das Recht einen Alkohol- oder Drogentest oder -Screening anzuordnen? Mit solchen und verwandten Anliegen zum Fragerecht von Führungskräften beschäftigt sich der folgende Beitrag. Dabei wird sowohl die Perspektive bei Neueinstellungen als auch bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen erörtert. Auch die Thematik der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes wird ausführlich juristisch erläutert.

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Betriebsvereinbarungen zum Thema Sucht und Konsum

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Führungskraft und Betriebsrat mit normativer Wirkung für die Arbeitsvertragsparteien. Der Betrieb ist jedoch nicht völlig frei in der Gestaltung, es muss höherrangiges Recht und vor allem die grundrechtlich gewährleisteten Freiheitsrechte des Arbeitsnehmers beachten. Was dies genau bedeutet und beinhaltet,wie eine entsprechende Vereinbarung umgesetzt wird und wie die Rechtslage bei einem Verstoß aussieht, wird im Beitrag zum Thema "Betriebsvereinbarung zum Thema Sucht und Konsum" erläutert. Darüber hinaus wird die Funktion und rechtliche Grundlage von betrieblichen Suchtbeauftragten thematisiert.

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Suchtmittelkonsum und gefährdendes Verhalten im Arbeitsverhältnis

Der Konsum alkoholischer Getränke während der Arbeitszeit ist, nicht nur bei Geburtstagen, keineswegs unüblich. Doch wie ist dieser aus rechtlicher Sicht zu bewerten? Und welche Möglichkeiten hat eine Führungskraft, die sich von einer beschäftigten Person trennen möchte, die wiederholt während der Arbeitszeit alkoholisiert ist? Dieser Beitrag liefert juristische Informationen zum Thema "Suchtmittelkonsum und Arbeitsverhältnis", "Kündigungsrechtliche Konsequenzen" und "Haftung bei Unfällen wegen vorangegangenem Suchtmittelkonsum".

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Gefährdendes Verhalten infolge Alkoholkonsums - Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Durch Einnahme von Alkohol und/oder Drogen kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nicht nur das Arbeitsergebnis beeinträchtigen. Er oder sie selbst und auch Dritte können gefährdet oder verletzt werden. Dabei kommt es nicht zwingend auf einen Suchtmittelkonsum während der Arbeitszeit an. Deren Konsum auch (kurz) vor Arbeitsbeginn wirkt in das Arbeitsverhältnis und kann die Arbeitssicherheit beeinträchtigen. Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München, erläutert in diesem Beitrag die rechtlichen Hintergrunde für Suchtmittelverbote im Betrieb sowie die Folgen eines Verstoßes gegen etwaige. Darüber hinaus erklärt er, inwieweit ein Betrieb bereits grundsätzlich zur Prävention verpflichtet ist.

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Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Rauchen am Arbeitsplatz: ein Persönlichkeitsrecht der rauchenden Personen oder eine Gesundheitsgefährung der nicht rauchenden Kolleginnen und Kollegen? Muss ein Betrieb Vorkehrungen treffen, um den Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz zu gewährleisten? Gibt es Fälle, in denen dieser keine Anwendung findet? Und wie muss laut Gesetzgeber mit Rauchpausen während der Arbeitszeit umgegangen werden? Mit solchen und verwandten Fragen beschäftigt sich Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München, in diesem Beitrag zum Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Neben Themen wie Gesetzliche Rauchverbote im Betrieb und Betriebliche Rauchverbote wird auch die Umsetzung von Maßnahmen des Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzes erläutert sowie über rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen Rauchverbote aufgeklärt.

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