Holzspielstrategie. Ein Mann im Anzug hält einen Bauklotz mit dem Finger fest

Der Stufenplan

Der Stufenplan ist ein Interventionsleitfaden, der eine Abfolge von fünf Stufengesprächen vorsieht. Voraussetzung ist ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren Vernachlässigung im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem Verhalten.

Anlass für die Einleitung der Intervention mit Stufengesprächen ist immer, dass bei Auffälligkeiten von Beschäftigten am Arbeitsplatz Hinweise auf riskanten Suchtmittelgebrauch oder suchtbedingtes Verhalten vorliegen. „Auffälligkeiten“ bedeutet auch in diesem Zusammenhang, dass ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren Vernachlässigung stattgefunden hat.

Die Stufengespräche dienen nicht dem allgemeinen Ausdruck einer Sorge (vgl. Fürsorgegespräch) oder dem Abklären von Gründen (vgl. Klärungsgespräch). Es geht der Führungskraft darum, der oder dem Beschäftigten mitzuteilen, dass beobachtete Pflichtverletzungen mutmaßlich im Zusammenhang mit Substanzproblemen stehen.

Ziel der Interventionskette ist es, die Erfüllung der Pflichten der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag bzw. dem Dienstvertrag wiederherzustellen. Der bzw. dem Beschäftigten wird konkrete Unterstützung offeriert und es wird auf externe Hilfeangebote aufmerksam gemacht. Im Durchlauf mehrerer Stufen wird eine Rückmeldung auf positive Verhaltensänderungen gegeben und diese wird gewürdigt. Es ist aber auch vorgesehen, Sanktionen einzuleiten, sofern erneute Pflichtverletzungen sichtbar werden.

Generell ist es schwierig, Menschen mit Suchtproblemen auf ihren Substanzkonsum, bzw. auf ihr Suchtverhalten anzusprechen. Es ist daher erforderlich, dass sich die gesprächsführende Person auf jedes einzelne Gespräch vorbereitet. Die Betroffenen reagieren mit sehr unterschiedlichem Abwehrverhalten, wenn sie auf ihren riskanten oder gar schädlichen Konsum und damit verbundenes Fehlverhalten angesprochen werden, so zum Beispiel mit:

  • Aggressivem Verhalten: „Das ist glatte Verleumdung, das muss ich mir von Ihnen nicht bieten lassen.“
  • Mitleiderweckendem Verhalten: „Meine Schwierigkeiten liegen im privaten Bereich. Da habe ich sehr zu kämpfen ...“
  • Gleichgültigem Verhalten: „Das ist mir egal, wenn Sie meinen ...“
  • Erpresserischen Verhalten: „Ich kann Ihnen da auch einiges auftischen, was Sie interessieren wird“ oder „Wenn Sie mir auch noch zusetzen, tue ich mir was an!“
  • Einsichtigen Verhalten, aber ohne Bereitschaft, professionelle Hilfe anzunehmen: „Sie haben Recht, ich muss mich ändern, aber eine Suchtberatung brauche ich nicht!“

Das Abwehrverhalten sollte nicht als bewusstes und berechnendes Verhalten betrachtet werden. Betroffene sind durch eine Suchtproblematik eventuell nicht in der Lage, anders auf Kritik zu reagieren.

Zur Vorbereitung der einzelnen Gespräche ist es hilfreich, sich anhand eines schriftlichen Leitfadens zu orientieren. Ein Leitfaden hierzu ist in der Broschüre „Suchtprobleme am Arbeitsplatz. Eine Praxishilfe für Führungskräfte“ der DHS zu finden.

Nach dem ersten Gespräch wird beobachtet, ob eine positive Verhaltensänderung dazu geführt hat, dass die arbeitsvertraglichen bzw. dienstrechtlichen Pflichten erfüllt werden. Bei positiver Änderung sind keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen einzuleiten, sie sollte dienstrechtlich gewürdigt werden. Nach sechs bis acht Wochen wird ein Rückmeldegespräch durchgeführt.

Bei erneuter Vernachlässigung von Pflichten und/oder Störungen am Arbeitsplatz wird das 2. Gespräch des Stufenplans eingeleitet.

Auch nach den jeweiligen Stufen 2 bis 4 wird nach diesem Muster verfahren. Kommt es nach dem 4. Stufengespräch weiterhin zu Auffälligkeiten, so werden im fünften und letzten Gespräch letztmalig Unterstützungen und Hilfeangebote unterbreitet. Eine Weigerung der Aufnahme einer Therapie hat zur Folge, dass ein Kündigungsverfahren eingeleitet wird bzw. disziplinarrechtliche Entscheidungen herbeigeführt werden.

Ein Interventionsleitfaden ist in den „Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)“ in Kapitel 11.3. zu finden (auf den Seiten 197 bis 205 für Unternehmen der Privatwirtschaft und auf den Seiten 206 bis 215 für den öffentlichen Dienst).

Ablauf Stufenplan

Quelle
Wienemann, Elisabeth; Pegel-Rimpl, Ute (2022): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.

Literaturempfehlungen

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2003)
Leitbegriffe der Gesundheitsförderung. Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden der Gesundheitsförderung
4. erweiterte und überarbeitete Auflage
Schwabenheim a. d. Selz, 2003

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2019) 
Suchtprobleme am Arbeitsplatz: Eine Praxishilfe für Führungskräfte
5. aktualisierte Auflage, März 2019
Online Verfügbar: Link zum PDF

Fleck, Jürgen (2002)
Rechtliche Praxis bei Drogenkonsum von Arbeitnehmern
In: Cannabis, Straßenverkehr und Arbeitswelt. Recht-Medizin-Politik.
Berlin; Heidelberg, 2002

Graefe, Bernd (2000)
Juristische Rahmenbedingungen im Umgang mit Suchtproblemen in der Arbeitswelt
In: Stand und Perspektive betrieblicher Suchtprävention und Suchthilfe
Oldenburg, 2000

Schumann, Günter (2004)
Gesundheitsförderliches Führungsverhalten und lösungsorientierte Interventionen am Arbeitsplatz
Oldenburg, 2004

Wienemann, Elisabeth; Pegel-Rimpl, Ute (2022) 
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS): Ein Handbuch für die Praxis
Online Verfügbar: Link zum PDF