Menschen, die am Tisch sitzen und unscharf dargestellt sind

Betriebs-/ Dienstvereinbarung

Eine schriftliche Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung (BV/DV) schafft eine rechtsverbindliche Grundlage für das betriebliche Suchtprogramm. Die Unternehmens- bzw. Dienststellenleitung handelt die BV/DV mit der jeweiligen Personalvertretung aus.

Die Verfahrensweisen der betrieblichen Suchtprävention sind im Gegensatz zu einem BEM-Verfahren nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollten aber über die Betriebs-/Dienstvereinbarung (BV/DV) verankert werden, da sie einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz und zur Verbesserung der Gesundheitssituation der Beschäftigten leisten. Durch eine BV/DV kann ein eindeutiger rechtlicher Rahmen für das Betriebliche Suchtprogramm geschaffen werden.

Für die Erarbeitung und Vorbereitung einer BV/DV ist das Steuergremium / der Arbeitskreis Suchtprävention / Gesundheit zuständig. Voraussetzung für einen Entwurf ist, dass sich alle Parteien über die konkreten Ziele und den Rahmen des Programms abgestimmt haben.

Nach ihrer Verabschiedung sollte die Vereinbarung allen Beschäftigten und Führungskräften bekannt und zugänglich gemacht werden.

Die schriftliche Vereinbarung erhöht für alle Beteiligten die Verbindlichkeit des Suchtprogrammes. Um Rechtsgültigkeit zu schaffen, ist eine schriftliche Form der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zwingend erforderlich.

Die Betriebs-/Dienstvereinbarung ist an den Bedarf und die Bedingungen im Unternehmen anzupassen. Wenn Formulierungen aus Mustervorlagen übernommen werden, sollte geprüft werden, ob alle aktuellen rechtlichen und fachlichen Standards erfüllt sind.

Je nach den Bedingungen vor Ort sind unterschiedliche Regelungsbereiche einzubeziehen. Einige Regelungsbereiche müssen in einer BV/DV zwingend enthalten sein oder sollten aufgrund der sachlichen Notwendigkeit dringend vereinbart werden. Sie sind in der folgenden Übersicht kursiv dargestellt:

Link zur Übersicht Regelungsbereiche von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen

Quelle
Wienemann, Elisabeth; Pegel-Rimpl, Ute (2022): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis. S. 179 bis 182.

In Veröffentlichungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen oder auch im Handbuch "Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe" der IG Metall finden Sie Musterbeispiele für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen:

Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS): Ein Handbuch für die Praxis
Kapitel 11.1, S. 186ff

Suchtprobleme am Arbeitsplatz: Eine Praxishilfe für Personalverantwortliche
S. 110ff

Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe. Handbuch der IG Metall. 2. Auflage
S. 228ff
Musterbetriebsvereinbarung

Literaturempfehlungen

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2017) 
Suchtprobleme am Arbeitsplatz: Eine Praxishilfe für Personalverantwortliche 
12. aktualisierte Auflage, Hamm, Juni 2017
Online Verfügbar: Link zum PDF

Rehwald, Rainer; Reineke, Gabi; Wienemann, Elisabeth; Zinke, Eva (2012)
Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe. Handbuch der IG Metall
2. Auflage
Frankfurt am Main, 2012

Wienemann, E.; Pegel-Rimpl, U. (2022) 
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS): Ein Handbuch für die Praxis
Online Verfügbar: Link zum PDF