
Betriebs-/ Dienstvereinbarung
Eine schriftliche Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung (BV/DV) schafft eine rechtsverbindliche Grundlage für das betriebliche Suchtpräventionsprogramm. Die Betriebsparteien, die Leitungsebene und die Interessenvertretung der Beschäftigten, stimmen die betrieblichen Regelungen ab und legen sie in der BV/DV fest.
Die Verfahrensweisen der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe leisten einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz und zur Verbesserung der Gesundheitssituation der Beschäftigten. Sie sind jedoch – im Gegensatz zu einem BEM-Verfahren – nicht gesetzlich verankert. Deshalb sollen sie über eine BV/DV geregelt werden. Durch eine solche Vereinbarung wird ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für das betriebliche Suchtpräventionsprogramm geschaffen.
Für die Erarbeitung einer BV/DV ist das Steuergremium zuständig. Im Vorfeld sollten sich alle Beteiligten informiert und mit dem Gesamtkonzept der Suchtprävention und -hilfe befasst haben, damit sie sich über die konkreten Ziele und den Rahmen ihres betrieblichen Programms verständigen können.
Nach ihrer Verabschiedung sollte die Vereinbarung allen Beschäftigten und Führungskräften bekannt und zugänglich gemacht werden.
Die schriftliche Vereinbarung erhöht für alle Beteiligten die Verbindlichkeit des Suchtprogrammes. Um Rechtsgültigkeit zu schaffen, ist eine schriftliche Form der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zwingend erforderlich.
Die Betriebs-/Dienstvereinbarung ist an den Bedarf und die Bedingungen im Unternehmen anzupassen. Wenn Formulierungen aus Mustervorlagen übernommen werden, sollte geprüft werden, ob sie für die eigene Praxis zutreffend sind und die aktuellen rechtlichen und fachlichen Standards erfüllen.
Je nach den Bedingungen vor Ort sind unterschiedliche Regelungsbereiche einzubeziehen. Einige Regelungsbereiche müssen in einer BV/DV zwingend enthalten sein oder sollten aufgrund der sachlichen Notwendigkeit dringend vereinbart werden. Sie sind in der folgenden Übersicht kursiv dargestellt:
Link zur Übersicht Regelungsbereiche von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen
Quelle
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm. S. 179 bis 182.
In den Qualitätsstandards der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen finden Sie ein umfassendes Musterbeispiel für eine aktuelle Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung, die als Grundlage für die Erarbeitung einer eigenen BV/DV herangezogen werden kann.
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Kapitel 11.1, S. 186ff
Anmerkung: Andere Muster für eine BV/DV finden sich in einer Reihe von Veröffentlichungen und im Internet. Beachten Sie, dass diese oftmals älteren Datums sind oder aus anderen Gründen nicht den aktuellen rechtlich und fachlich abgestimmten Qualitätsstandards für die betriebliche Praxis entsprechen.
Literaturempfehlungen
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm.
Online Verfügbar: Link zum PDF
Müller, S. (2020)
Suchtmittel am Arbeitplatz
Baden-Baden, Nomos-Verlag.