Bauarbeiter mit Sicherheitsgurten und Sicherheitsleinen

Angebote für spezielle Arbeitnehmergruppen

In der Regel richten sich die Informationen und Aktionen an alle Mitarbeiter. Bei Bedarf werden aber auch ergänzende Angebote für bestimmte Zielgruppen gemacht. Das können zum Beispiel Auszubildende, Führungskräfte, Frauen, Männer, bestimmte Nationalitäten oder bestimmte Berufsgruppen sein.

Auszubildende

Auszubildende sind eine Arbeitnehmergruppe, für die in Unternehmen zielgruppenorientierte Suchtprävention durchgeführt wird. Das heißt, es werden Besonderheiten und Bedarfe der Gruppe sowohl bei der Vermittlung von Inhalten, als auch bei der Art und Weise berücksichtigt, wie die Jugendlichen und jungen Erwachsenen angesprochen werden können.

Häufig werden Präventionsmaßnahmen auf die Besonderheiten und Bedarfe bestimmter Zielgruppen zugeschnitten. Die Erfolgsaussichten der Prävention werden erhöht, wenn die vermittelten Botschaften und die angewandten Methoden sich an den Lebenswelten der Zielgruppe orientieren. Ein großer Teil zielgruppenorientierter Präventionsmaßnahmen richtet sich an Jugendliche. Die Gründe sind vielfältig: es wird berücksichtigt, dass in ihrer Jugendzeit viele Menschen Grenzen austesten und dabei mit dem Konsum psychotroper Substanzen (legaler wie illegaler) experimentieren. Auch der Grundstein für spätere Konsummuster und -gewohnheiten wird maßgeblich in der Jugendzeit gesetzt. Weiterhin orientieren sich Jugendliche stark an ihrer Peer-Group, also gleichaltrigen und Gleichgesinnten. Der Konsum ist daher oft mit einem gewissen Gruppendruck verbunden. Diese Orientierung an der Gruppe kann sich die Prävention auf der anderen Seite aber auch zu Nutze machen. Genau daran setzen viele zielgruppenorientierte Präventionsmaßnahmen für Jugendliche an.

Auch betriebliche Suchtprävention kann sich in zielgruppenorientierten Maßnahmen an Jugendliche und junge Erwachsene richten. Häufig werden solche Maßnahmen für die Arbeitnehmergruppe der Auszubildenden entwickelt. Während der Ausbildung sind viele Jugendliche und junge Erwachsene durch den Betrieb oder die Berufsschule als Gruppe zu erreichen, und die Informationsvermittlung über riskantes Verhalten, Suchtmittel und -probleme lässt sich in den Kontext der Ausbildung und des Lernens gut integrieren.

Die Kenntnisse über die tatsächlichen Risiken von Suchtmittelkonsum und über die Entstehung von Suchtkrankheiten sind in der Regel unter Jugendlichen nicht sehr ausgeprägt. Die Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken von Suchtmittelkonsum und möglichen Folgen einer Abhängigkeitserkrankung sind daher wegweisend. Die Informationsvermittlung erreicht diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen am ehesten, die sich gesundheitsbewusst verhalten möchten und dafür ansprechbar sind. Die Risikowahrnehmung spielt eine wichtige Rolle für das eigene Gesundheitsverhalten. Allerdings kommt es auch vor, dass Jugendliche gesundheitsorientiertes Verhalten befürworten und anstreben, bestimmte Risiken wahrnehmen und trotzdem riskante Verhaltensweisen an den Tag legen. Dieses Nebeneinander von riskantem Verhalten und gesundheitsorientierter Einstellung bedeutet also nicht, dass Jugendliche mit riskanten Verhaltensmustern für Risikoinformationen nicht (mehr) zugänglich sind.

Entscheidend ist mitunter die Art der Informationsvermittlung. Die Glaubhaftigkeit und Sinnhaftigkeit der Informationen sind eine zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz der Informationen und auch von Regularien. Zur Glaubwürdigkeit von Risikoinformationen gehört allerdings auch, dass Risiken adäquat aufgezeigt werden. Jugendliche werden generell schlecht für eine Abschreckpädagogik und die Verteufelung von Suchtmittelkonsum zu erreichen sein. Erfolgversprechend ist dagegen, keine unrealistischen Abstinenzforderungen aufzustellen und eine realistische Einschätzung der Konsequenzen zu vermitteln. Verbindliche betriebliche Regelungen (auch ein Konsumverbot im Betrieb aus Arbeitssicherheitsgründen) werden zuverlässiger eingehalten, wenn deren Sinnhaftigkeit verinnerlicht ist. In Verbindung mit dem Aufzeigen alternativer Verhaltensoptionen und dem Fördern der Risiko- und Handlungskompetenzen ist die realistische Information über Risiken als Präventionsmaßnahme erfolgversprechend. Die Förderung der persönlichen Risikokompetenz lässt das Spektrum der Handlungs- und Lebenskompetenzen erweitern. Risiken werden im Rahmen der Suchtprävention als Teil der Entwicklung betrachtet. Dabei wird nicht vorrangig versucht die Anzahl an Konsumsituationen zu reduzieren, sondern das bestmögliche gesundheitskompetente Verhalten innerhalb der Situation zu erreichen. Für einen Zugang zu diesen und zukünftigen Situationen, müssen Jugendliche persönliche Lebenskompetenzen entwickeln sowie ihre Erfahrungen offen kommunizieren können. Die wechselseitige und damit gleichzeitige Förderung von Risiko- und Handlungskompetenz trägt dazu bei, dass auf der einen Seite über Risiken informiert wird und man sich auf der andern Seite über alltägliche Vernunft und über vergangene und zukünftige Risikosituationen austauscht.

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb oder die Berufsschule ein gut geeigneter Ort für diese Informationsvermittlung sind. Denn insbesondere Personen, die neu in einer Organisation/einem Unternehmen sind, sind ansprechbar für die Vermittlung von Regelungen und Vereinbarungen. Sie sind in hohem Maße bereit, sich den Vorgaben in der neuen Organisation anzupassen. Wichtig ist, dass die Regeln durch die Organisation/das Unternehmen transparent gemacht und einheitlich angewendet werden. Um die Sinnhaftigkeit und Akzeptanz zu betonen, müssen sie frei von Widersprüchen sein, konsistent und nach Möglichkeit allgemeingültig.

Beispiele für verbindliche betriebliche Regelungen sind neben Vereinbarungen über die Punktnüchternheit oder Alkoholverbote im Betrieb auch klare Informationen über den Umgang mit Auffälligkeiten und Verstößen im Betrieb, Konsequenzen und Sanktionen sowie Regeln über die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen.

Die Vermittlung der Regeln sollte in sachdienlichen Informationen aufbereitet und alltagstauglich sein. In Printmaterialien oder auf Veranstaltungen sollten die Informationen stets sachlich und frei von Unterstellungen und Wertungen vermittelt werden. Es sollte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Auszubildende und andere Neueinsteiger im Betrieb motiviert sind, im Beruf und im Unternehmen gut zurechtzukommen, sich und andere nicht gefährden und die Regeln in der neuen Umgebung einzuhalten. 

Grundsätzlich sollten die Ausbilder und Ausbilderinnen einbezogen werden und ebenfalls alle Informationen erhalten, die den Auszubildenden zukommen. Die Ausbilder und Ausbilderinnen nehmen in zweifacher Hinsicht eine besondere Rolle ein:

  • Sie sind eine wichtige Bezugsperson für die Auszubildenden. Das versetzt sie in die Lage, Informationen auch mit der notwendigen Glaubwürdigkeit zu vermitteln. Als Bezugsperson haben sie auch eine Vorbildrolle, das heißt ihr eigenes Verhalten muss den Richtlinien und der Kultur des Unternehmens entsprechen, um die Glaubhaftigkeit zu bewahren.
  • Sie haben eine Führungsposition gegenüber den Auszubildenden inne. Das heißt, sie tragen auch Personalverantwortung und sind zuständig, das Verhalten der Auszubildenden zu beurteilen. Als Führungsperson können sie den Informationen, z.B. über betriebliche Richtlinien, die nötige Autorität verleihen. Zudem müssen sie auch auf Verhaltensauffälligkeiten und Verstöße konsequent nach den im Betrieb geltenden Interventionsleitfäden reagieren.

Gerade die Verantwortung, bei Interventionen konsequent und sicher aufzutreten, setzt voraus, dass Ausbilder und Ausbilderinnen die betrieblichen Regeln kennen und die Interventionsstandards anwenden. Analog zu Trainings für Führungskräfte hat sich auch für Ausbilder und Ausbilderinnen bewährt, die erforderlichen Kompetenzen in Seminaren zu erlernen. Darin wird neben den sachlichen Informationen über Suchtmittel und Suchtverhalten auch die Fähigkeit zur Selbstreflexion (bezüglich des eigenen Umgangs mit Suchtmitteln und der Vorbildrolle) vermittelt sowie der Umgang mit auffälligen Mitarbeitern.

Seminarveranstaltungen für Ausbilder

Zielstellungen sind:

  • die Ausbilder zur Reflexion ihres eigenen Umgangs mit Suchtmitteln anzuregen und die Bedeutung von Alkohol- und Drogenkonsum für den Übergang zum Erwachsenenalter zu verdeutlichen
  • die Ausbilder für Probleme der Auszubildenden in Zusammenhang mit Alkohol- und Medikamentenmissbrauch zu sensibilisieren
  • sie zu befähigen, konstruktiv zu intervenieren
  • ihnen Sicherheit für adäquate Reaktion im akuten Fall zu vermitteln


Mögliche Inhalte sind:

  • Vermittlung von Basisinformationen zu Alkohol- und Medikamentenmissbrauch sowie Drogenkonsum in Zusammenhang mit der Jugendkultur
  • Wahrnehmung und Bewertung von Alkoholisierung und Drogeneinfluss am Arbeitsplatz
  • Verantwortungsübernahme, Aufzeigen betrieblicher und überbetrieblicher Hilfemöglichkeiten
  • Aufzeigen von Interventionsmöglichkeiten und Klärung des Handlungsrahmens (eigene Rolle, rechtliche Fragen, Möglichkeiten und Grenzen, Ansprechpartner)
  • Handlungsorientierungen für konsequente und konstruktive Gespräche

Quelle

Rummel, M.; Rainer, L.; Fuchs, R. (2004)
Alkohol im Unternehmen: Prävention und Intervention.
Göttingen (u.a.): Hogrefe.
S. 97 (eigene Bearbeitung)

Präventionsprogramme wirken am besten, wenn sie Verhaltensprävention und Verhältnisprävention kombinieren. Die Aufklärung über Risiken sowie Motivierung und Hilfestellungen zur Verhaltensänderung bei riskant und problematisch Konsumierenden setzen beim Verhalten und Einstellungen von Individuen an. Die Verhältnisprävention entfaltet ihre vorbeugende Wirkung durch die Gestaltung von Rahmenbedingungen. Hier geht es darum, verbindliche betriebliche Regelungen zu schaffen (z.B. Vereinbarungen der Punktnüchternheit am Arbeitsplatz, Alkoholverbote, verbindliche Regelungen und transparente Abfolge der Intervention bei Auffälligkeiten, Einschränkung des Verkaufs alkoholischer Getränke bis hin zu freiwilligen Angeboten von Alternativen).
Hier gelangen Sie zum Text Betriebsvereinbarungen
Hier gelangen Sie zum Text Punktnüchternheit

Präventionsmaßnahmen im Betrieb werden idealerweise aufeinander abgestimmt. Sie sind in eine Präventionsstrategie eingebettet, die die Ziele formuliert, welche durch einzelne Maßnahmen teilweise oder in Kombination verwirklicht werden sollen. Die Ziele einer Präventionsstrategie für Auszubildende konkretisieren die Ziele für die entsprechende Zielgruppe.

Ziele einer Präventionsstrategie für Auszubildende

  • Relevante Botschaften, die die Empfänger interessieren und für ihre Lebens- und Handlungssituation bedeutsam sind, sind durch für die Empfänger relevante und glaubwürdige Bezugspersonen kommuniziert
  • Die Risikowahrnehmung und Risikokompetenz der Adressaten wird durch sachgerechte Aufklärung, die die Jugendkultur zur Kenntnis nimmt, Panikmache vermeidet, ohne erforderliche Risikoinformation nicht unterschlägt, gesteigert
  • Stützende und grenzsetzende Aktivitäten als Leitlinie für Interventionsmaßnahmen sind ausbalanciert
  • Handlungs- und entscheidungsrelevante Umgebungsbedingungen sind den Erfordernissen angepasst

Quelle

Rummel, M.; Rainer, L.; Fuchs, R. (2004)
Alkohol im Unternehmen: Prävention und Intervention.
Göttingen (u.a.): Hogrefe.
S. 95 (eigene Bearbeitung)