
Betriebliches Suchtpräventionsprogramm
Die einzelnen Bereiche der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe stehen nicht getrennt voneinander. Sie sind in ein Gesamtkonzept eingegliedert und bilden das betriebliche Suchtpräventionsprogramm.
Ein betriebliches Suchtpräventionsprogramm – häufig auch betriebliches Suchtprogramm genannt – beinhaltet als Gesamtkonzept die Aktivitäten, Maßnahmen und Regelungen im Betrieb. Diese dienen der Vorbeugungvon Suchtgefährdungen wie auch der Intervention bei Auffälligkeiten sowie der Beratung und Hilfe bei Suchtproblemen. Weiterhin gehören dazu die Einbindung in das betriebliche Unterstützungssystem, die Abstimmung von Verfahren und Regelungen sowie die Weiterentwicklung der Angebote. In welchem Umfang das Programm im Einzelnen umgesetzt wird, Betriebsgröße und -struktur sowie von den zur Verfügung gestellten materiellen und personellen Ressourcen ab.
Quelle
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm.
Für die Koordinierung des Suchtprogrammes ist ein Steuerungsgremium (Arbeitskreis Sucht / Gesundheit) zuständig. Darin vertreten sind die Leitung des Betriebes (oder deren Beauftragte) und - soweit vorhanden - der Betriebs- oder Personalrat. Hinzu kommen weitere Personen, die Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe wahrnehmen.
Für die betriebliche Suchtprävention und -hilfe sind unterschiedliche Rechtsbereiche von großer Bedeutung. Die betrieblichen Pflichten, u.a. Gefahren bei der Arbeit abzuwenden und Gefährdungen für die physische und die psychische Gesundheit zu vermeiden, leiten sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Arbeitssicherheits- sowie dem Arbeitsschutzgesetz her. Im Bereich des Arbeitsrechtes geht es um vertragsrechtliche Fragen, die sich unter anderem mit Einstellungsuntersuchungen, Alkohol- und Drogentests und Kündigungen beschäftigen.
Weitere rechtliche Fragen betreffen aber auch die Regelungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- bzw. Personalräten.
Hier gelangen Sie zum Bereich "Rechtliche Aspekte"
Im Rahmen des betrieblichen Suchtpräventionsprogrammes werden neben den gesetzlichen Grundlagen betriebliche Vereinbarungen getroffen. Solche schriftlichen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind auf die Anforderungen und den Bedarf des Betriebes zugeschnitten. Das Steuerungsgremium ist für die Erarbeitung der Vereinbarung verantwortlich. Durch die schriftliche Vereinbarung wird eine Grundlage geschaffen, die verbindliche Vorgehensweisen für verschiedene Regelungsbereiche vorsieht. Arbeitgebende wie auch Arbeitnehmende erlangen so Klarheit und Sicherheit, welche Handlungsabfolgen z. B. bei einer Intervention zum Einsatz kommen, aber auch darüber, welche Beratungsangebote gemacht werden.
Hier gelangen Sie zum Bereich "Betriebs-/Dienstvereinbarung"
Um das betriebliche Suchtprogramm fortlaufend zu verbessern und weiterzuentwickeln, übernimmt und koordiniert das Steuerungsgremium verschiedene Aufgaben der Qualitätssicherung und Evaluation (also der sach- und fachgerechten Bewertung). Die Überprüfung und Dokumentation des Programmes bezieht sich sowohl auf Ziele und Ausrichtung wie auch auf die Evaluation einzelner Aktionen und Maßnahmen. Die Dokumentation gibt Anhaltspunkte für den Bedarf an Veränderung und Verbesserung, aber auch über den stetigen Fortgang erfolgreicher Arbeit. Nicht zuletzt dient die Qualitätssicherung dem Nachweis über den verantwortungsvollen Einsatz von Ressourcen (Betriebs- und Geldmittel, Personal, Zeit) für das betriebliche Suchtprogramm.
Hier gelangen Sie zu dem Bereich "Qualitätssicherung und Weiterentwicklung"
Die innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit macht nicht nur das Programmangebot selbst bekannt, sondern auch die Ziele gesundheitsförderlicher Führung und Unternehmenspolitik. Diese Aufgabe fällt ebenfalls dem Steuerungsgremium zu.
Alle Beschäftigten sind fortlaufend über die Maßnahmen und Angebote der Suchtprävention und -hilfe im Betrieb zu informieren. Dabei sollen Vorteile und Erfolge des Programms sichtbar gemacht werden. Regelmäßig ist außerdem zu ermitteln, welcher weitere Bedarf an Information und Aktion, an Beratung und Hilfe bei den Führungskräften und den Mitarbeitenden besteht.
Quelle
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm.
