Holzspielstrategie. Ein Mann im Anzug hält einen Bauklotz mit dem Finger fest

Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit kann durch verschiedene Faktoren, zum Beispiel durch den Einfluss einer psychoaktiven Substanz, akut gefährdet sein. Insofern stellt der Konsum von Alkohol und Drogen, aber auch bestimmter Medikamente am Arbeitsplatz ein Risiko für Konsumierende und Dritte dar. Hierzu gibt es eindeutige rechtliche Regeln, die beachtet werden müssen.

Liegen Hinweise vor, dass Beschäftigte unter akutem Einfluss einer psychoaktiven Substanz steht, liegt es in der Verantwortung des bzw. der Vorgesetzten, unmittelbar zu prüfen, ob die betroffene Person die Arbeit noch ohne Gefährdung für sich und andere ausführen kann.

Auch Hinweise darauf aus dem Kreis der Beschäftigten sind angemessen zu prüfen. Arbeitssicherheitsrisiken können darüber hinaus auch durch verhaltensbezogene Einschränkungen entstehen, z.B. durch Unkonzentriertheit bei problematischem Mediengebrauch, durch Übermüdung nach nächtlichem Onlinespielen oder exzessivem zwanghaften Arbeitenden.

Als Kriterium für die Entscheidung zur Entfernung vom Arbeitsplatz zieht die Rechtsprechung die allgemeine Lebenserfahrung der verantwortlichen Führungskraft und den "Beweis des ersten Anscheins" im Hinblick auf die konkreten Reaktions- und Verhaltenseinschränkungen der auffälligen Person heran, die auf eine Beeinflussung durch Rauschmittel und/oder Medikamente schließen lassen.

Zur Vermeidung von Unfällen gelten Unfallverhütungsvorschriften auf Grundlage des siebten Sozialgesetzbuches. Nach § 15 SGB VII erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. 

DGUV Vorschrift 1. Grundsätze der Prävention. Unfallverhütungsvorschrift

§ 7 Befähigung für Tätigkeiten

(2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.

§ 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten

(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ sind Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber nach dem § 7 dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass Arbeitsaufgaben Personen nicht aufgetragen werden, die erkennbar nicht in der Lage sind, diese ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.

Die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt kann hinzugezogen werden, wenn die Feststellung der Eignung für die Tätigkeit eingeholt werden muss. Besonders bei Auffälligkeiten, die sich nicht eindeutig auf Alkohol zurückführen lassen und im Zusammenhang mit anderen psychischen oder physischen Einschränkungen eine Rolle spielen könnten, ist die Hinzuziehung einer Betriebsärztin bzw. eines Betriebsarztes ratsam. 

Auch die Mitarbeitenden sind ihrerseits dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch ihr Verhalten keine Gefährdungen für sich oder andere entstehen. In § 15 DGUV V1 wird darauf hingewiesen, dass sie sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln (gilt auch für Medikamente) nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Auch Gefährdungen auf dem Arbeitsweg sind zu vermeiden. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift kann der Versicherungsschutz entfallen.

Bei Auffälligkeiten, die auf eine akute oder mögliche Gefährdung der Sicherheit hinweisen, ist im Sinne des § 7 der DGUV V 1 in Verbindung mit dem § 15 des Arbeitsschutzgesetzes nach dem Interventionsverfahren bei akuter Gefährdung der Arbeitssicherheit anzuwenden.

Interventionsverfahren bei aktuter Gefährdung der Sicherheit bei der Arbeit

Nach einem entsprechenden Vorfall, der zur Entfernung vom Arbeitsplatz geführt hat, ist von der zuständigen Führungskraft zeitnah das Gespräch der 1. Stufe des Stufenplans zu führen.

Hier gelangen Sie zum Stufenplan

Literaturempfehlungen

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.) (2019)
Suchtprävention in der Arbeitswelt. Handlungsempfehlungen. DGUV-Information 206-009.
Berlin.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2019) 
Alkohol am Arbeitsplatz. Eine Praxishilfe für Führungskräfte.
Hamm.
Online Verfügbar: Link zum PDF

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022) 
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm.
Online Verfügbar: Link zum PDF

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2020)
Suchtprobleme am Arbeitsplatz. Eine Praxishilfe für Personalverantwortliche.
Hamm.
Online verfügbar: Link zum PDF

Müller, S. (2020)
Suchtmittel am Arbeitsplatz.
Baden-Baden, Nomos Verlag.