Menschen, die am Tisch sitzen und unscharf dargestellt sind

Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Zu den Aufgaben des Steuerungsgremiums gehört, dass das betriebliche Suchtpräventionsprogramm kontinuierlich und regelmäßig überprüft und verbessert wird. Gemeinsam mit der betrieblichen Suchtberatung legt es fest, an welchen Kriterien die Qualität und der Erfolg des Programms festgemacht werden kann. Die Evaluation (fachgerechte Erhebung und Bewertung) von Aktivitäten und Angeboten zur betrieblichen Suchtprävention und -hilfe erhöht die Akzeptanz in der Organisation und schafft eine solide Grundlage für die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen.

Zur erfolgreichen Entwicklung betrieblicher Suchtpräventionsprogramme trägt u.a. die kontinuierliche Sicherung und -weiterentwicklung der Qualität der Programme bei.

Die Evaluation des Suchtpräventionsprogramms wird in der Regel in eigener Regie von betrieblichen Fachkräften oder der Ansprechperson für Suchtfragen durchgeführt. In Befragungen oder Workshops werden die Fragen zur Zielerreichung und zum Ablauf sowie zur Wirksamkeit der realisierten Vorhaben erhoben. Die Ergebnisse, die durch eine solche Selbstevaluation gewonnen werden, dienen der Überprüfung der eigenen Aktivitäten und der Weiterentwicklung des Suchtpräventionsprogramms. Sie schaffen Transparenz hinsichtlich der Verwendung der eingesetzten Ressourcen und können bei der Begründung für die erforderlichen Mittel für die Fortführung und weiteren Entwicklung des betrieblichen Programms hinzugezogen werden.

Zur Evaluation gehört zunächst die Festlegung von Kriterien, die unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Eigenheiten für Qualität und Erfolg der Aktivitäten und Angebote der betrieblichen Suchtprävention stehen. Dabei ist es wichtig, sich nicht nur auf quantitative Daten, z.B. zahlenmäßig belegbare Beratungskontakte, Fallzahlen, zu beschränken. Es sollen auch qualitative Aspekte, z.B. die frühere Ansprache bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, Verbesserung des Teamklimas, zuverlässige Auftragserledigung, mit aufgeführt werden.

Für die Erhebung und Bewertung dieser Kriterien müssen in einem weiteren Schritt die passenden Methoden und Instrumente ausgewählt oder erstellt werden. Sie sollten nicht überdimensioniert sein, sondern eine aussagekräftige Rückmeldung ermöglichen.

Quelle
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm. S. 157

Die regelmäßige Durchführung einer Evaluation, z. B. in einem jährlichen oder zweijährigen Rhythmus, ermöglicht eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Suchtpräventionsprogramms und hält es dadurch aktuell.

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Die Dokumentation und Berichtslegung ist für die Beteiligten zunächst eine zusätzliche Arbeit. Das Vorgehen dient zunächst dem Zweck, den Fortgang der Arbeit für Außenstehende und Gremien zu dokumentieren. Dabei wird jedoch zugleich eine wertvolle Arbeitsgrundlage geschaffen. Die Kontakte in der Erhebungsphase, die gemeinsame Reflexion der Ergebnisse und die Vorlage des Berichts eröffnet den Beteiligten die Möglichkeit, die Ziele der Suchtprävention anzupassen oder zu präzisieren. Das wiederum hilft dabei, sich von Ansprüchen und aufwändigen Angeboten, die aber nur wenig Effekt erbringen, rechtzeitig zu verabschieden und die dafür aufgebrachte Energie an anderer Stelle zielführender einzusetzen.

Quelle
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm. S. 157f.

Für die Evaluation und Berichtslegung sind einige Punkte unbedingt zu beachten:

  • Bei der Dokumentation von Beratungstätigkeiten ist die Anonymität aus Gründen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsschutzes zu gewährleisten.
  • Daten, wie die Anzahl von Beratungsfällen, Betreuungskontakten oder Wiedereingliederungsmaßnahmen u.a., bilden für sich genommen weder die Qualität der Arbeit ab, noch sagen sie etwas über die erforderlichen Ressourcen aus. Dazu variieren Intensität und Zeitaufwand von Beratungs- und Betreuungsleistungen zu stark. Das kann z.B. an anonymisierten Beispielfällen sichtbar gemacht werden.
  • Einbezogen werden sollten auch die Wirkungen der Maßnahmen. Zitate aus Aussagen von Teilnehmenden an Präventionsveranstaltungen, Erfahrung von Führungskräften in der Zusammenarbeit mir der internen Suchtberatung, Erfolge bei der Wiedereingliederung u.a.m. können das bildhaft belegen.
  • Betroffene Beschäftigte können anonym über ihre Erfahrung von sozialer Unterstützung im Betrieb berichten, z.B. wie die Impulse zur Verhaltensänderung als motivierend empfunden und die Beratung als Hilfe und Weg zur Selbsthilfe erfahren wurden.

Zur Qualitätssicherung gehört es, dass die Ergebnisse der Evaluation bei der Weiterentwicklung des Suchtpräventionsprogramms sowie bei der Fortschreibung der Ziele herangezogen werden, ebenso wie bei der Abstimmung der zukünftigen Angebote und Maßnahmen. Bei der Präsentation der Ergebnisse oder in dem vorgelegten Bericht kann bereits auf die Verbesserungsmöglichkeiten und Optimierungsbedarfe in den verschiedenen Bereichen der Suchtprävention und -hilfe hingewiesen werden.

Der Arbeitskreis Sucht/Gesundheit bzw. das Steuerungsgremium nimmt die Ergebnisse der Evaluation als Grundlage für Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Suchtpräventionsprogramms, u.a. bei

  • der Festlegung von Zielen für den nächsten Zeitraum,
  • der Aktualisierung des Konzepts und ggf. auch der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung,
  • der Beantragung bzw. der Bereitstellung von Mitteln und der Verteilung von Ressourcen
  • der Festlegung von Qualifizierungsangeboten für Personalverantwortliche
  • der Bewilligung von Weiterbildungs- und Supervisionsmaßnahmen für Suchtberater:innen und Ansprechpersonen für Suchtfragen.

Die Ergebnisse der Evaluation sollten die an der Suchtprävention beteiligten haupt- und nebenamtlichen Kräfte intern auch als kritischen Rückblick auf die Arbeit im zurückliegenden Zeitraum und zur Selbstversicherung nutzen. Die ehrliche Reflexion der Stärken und Schwachstellen in der eigenen oder gemeinsamen Arbeit kann so konstruktive Impulse für fachliche und persönliche Weiterentwicklungen und Qualifizierungen liefern.

Literaturempfehlungen

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022) 
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm.
Online Verfügbar: Link zum PDF