Traurige und müde junge Ärztin oder Krankenschwester, die auf dem Boden sitzt und ein Handy ans Ohr hält

Externe Beratung

Die Zusammenarbeit mit externen Stellen eröffnet vielfältige Vorteile für die Ausgestaltung der betrieblichen Suchtprävention und –hilfe. Externe Stellen können das betriebsinterne Angebot unterstützen, ergänzen und erweitern. Mögliche Kooperationspartner und -partnerinnen auf kommunaler Ebene sind Beratungsstellen, (Fach-)Ärzte / (Fach-)Ärztinnen, Kliniken, Krankenkassen und Unfallversicherungen sowie private Dienstleistende.

Unternehmen können im Bereich der betrieblichen Beratung und Hilfe auf externe Dienstleistende zurückgreifen, die Angebote mit unterschiedlicher Aufgabenstellung und Zielsetzung bereithalten. Als Anbietende treten Beratungsunternehmen auf, selbständige Berater und Beraterinnen, Fachkliniken, Beratungsstellen und Selbsthilfeverbände. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über genügend Ressourcen verfügen eigene Angebote bereitzuhalten, sind oft darauf angewiesen, mit externen Stellen zu kooperieren.

Für die Art der Kooperation bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

  • Unternehmen können für die Übernahme des internen Beratungsangebotes mit einem externen Dienstleistenden eine vertragliche Regelung treffen. Darin enthalten sind Aufgaben und Umfang des Dienstes, der Vertrag kann auf Stunden- oder Honorarbasis geschlossen werden. Partner und Partnerinnen für solche Verträge sind zum Beispiel professionelle Sucht- und/oder Sozialberatungsstellen, aber auch professionelle private Anbietende mit entsprechender Qualifikation.
  • Für eine Beratung bzw. Hilfe kann auch eine Kooperationsvereinbarung mit den genannten externen Stellen getroffen werden, die die Dienstleistung für den Bedarfsfall abdeckt. Neben Beratung von Beschäftigten können solche Kooperationsvereinbarungen auch Schulungen für Führungskräfte u. a. Angebote aus dem Bereich der Betrieblichen Suchtprävention umfassen.
  • Die betriebliche Suchtberatung und –hilfe kann auch in den Aufgabenbereich eines extern eingekauften arbeitsmedizinischen Dienstes integriert und entsprechend vertraglich geregelt werden.
  • Auch in Einzelfällen können Vereinbarungen mit Einrichtungen vor Ort getroffen und Angebote externer Dienstleistender für die Beratung und Hilfe in Anspruch genommen werden.

Generell ist im Betrieb vorab zu klären, welche Ressourcen zur Verfügung stehen, welche Angebote intern gemacht werden und welche Angebote extern eingekauft werden. Zuständig für die Planung ist das Steuerungsgremium bzw. der Arbeitskreis Sucht. Bei der Planung sollten entsprechend der Art der Kooperation die Anforderungen und die Aufgaben klar definiert sein. Für Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse gilt auch, dass die Anforderungen und Leistungsbeschreibung schriftlich festgehalten sein sollte, sowohl der Ausschreibung des Unternehmens als auch im Angebot des Dienstleistenden. Dienstleistenden sollte auch ihr Angebots- und Beratungsprofil schriftlich vorlegen und ihre Qualifikation für den Bereich der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe darstellen. Bei der Einführung eines umfassenden Gesamtkonzeptes sollten Dienstleistende in der Lage sein, den Prozess fachlich und methodisch zu begleiten.

Viele Suchtberatungsstellen halten Angebote zum Thema „Sucht am Arbeitsplatz“ bereit. Arbeitgebende wie Arbeitnehmende können sich mit konkreten Anliegen an die Einrichtungen vor Ort wenden und erhalten professionelle Beratung, die sich an den „Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen“ orientiert.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen bietet auf ihrer Homepage eine Einrichtungssuche an. Die Einrichtungsdatenbank enthält - stets aktuell - alle wichtigen Informationen zu den bundesweit über 1800 ambulanten Suchtberatungsstellen und 800 stationären Suchthilfeeinrichtungen.

Über eine Online-Suchfunktion haben Sie die Möglichkeit, Hilfsangebote in Ihrer Nähe mit detaillierten Informationen zu den Einrichtungen zu finden. Bei der Suche nach Beratungsstellen und Behandlungseinrichtungen, die Angebote für Betriebe bereithalten, kann die Einrichtungssuche eine große Hilfe sein.

Hier gelangen Sie zum Suchthilfeverzeichnis bei der DHS

Über die Arzt- und Kliniksuche auf der Internetseite der BARMER können Ärzte und Ärztinnen und Psychotherapeuten und-therapeutinnen sowie Kliniken nach Postleitzahlen gesucht werden.

Hier gelangen Sie zur Suchfunktion auf der Internetseite der BARMER

Die Angebote von Krankenkassen und Unfallversicherungen können die betriebliche Suchtprävention und –hilfe unterstützen.

So bieten die gesetzlichen Krankenkassen zahlreiche Maßnahmen der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung an. Unfallversicherungen unterstützen z. B. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen.

Mehr können Sie im Seitenbereich Vorbeugung erfahren

Bei der Kooperation mit privaten Dienstleistenden haben die Betriebe ein Interesse daran, mit fachlich qualifizierten Anbietenden zusammenzuarbeiten. Um sich bei der Auswahl eines geeigneten Angebotes orientieren zu können, formulieren die Autoren und Autorinnen der „Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe“ eine Reihe von Anforderungs- und Auswahlkriterien, die Betriebe bei ihrer Entscheidung zu Rate ziehen können.  

Anforderungs- und Auswahlkriterien für externe Dienstleistende

Literaturempfehlungen

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2022) 
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis.
Hamm.
Online Verfügbar:  Link zum PDF

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2011)
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis.
Hamm S. 86-88
Online Verfügbar: Link zum PDF