Holzspielstrategie. Ein Mann im Anzug hält einen Bauklotz mit dem Finger fest

Qualifizierung von Personalverantwortlichen

Führungskräfte und alle Personen im Betrieb, die Personalverantwortung tragen, haben besondere Pflichten gegenüber den Mitarbeitern. Zu Ihren Aufgaben gehört es, Auffälligkeiten zu erkennen und frühzeitig zu handeln. Aber auch dem eigenen Umgang mit suchterzeugenden Substanzen, also auch dem eigenen Alkoholkonsum, kommt eine besondere Bedeutung zu. Führungskräfte müssen sich ihrer Vorbildrolle bewusst sein, und auch darüber, dass ihr Verhalten das Unternehmensklima beeinflusst.

n der sich rasant verändernden Arbeitswelt hat die Personalführung in den letzten Jahrzehnten immer stärker an Bedeutung gewonnen. Dem Umgang mit der wichtigsten Unternehmensressource – den Menschen – wird heutzutage eine größere Bedeutung den je zugemessen. Vorgesetzte übernehmen Leitungsaufgaben, fachliche Anleitungsfunktion, Personalführung und Konfliktmanagement in Unternehmen. Ziel- und Entwicklungsgespräche gehören zu den Aufgaben der Personalführung, auch Kritikgespräche. Personalverantwortliche nehmen auch einen Fürsorgeauftrag war und Gesundheits- bzw. Krankenrückkehrgespräche, Fehlzeitengespräche gehören zu den Aufgaben gesundheitsorientierter Personalführung ebenso wie die Intervention bei sucht- oder suchtmittelbedingten Auffälligkeiten.

Führungskräften mit Personalverantwortung kommt in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe eine Schlüsselrolle zu. Die Intervention bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, die mit Suchtmittelkonsum oder Suchtverhalten in Zusammenhang stehen, gehört zu den herausforderndsten Aufgaben der Personalführung überhaupt. In Führungsleitlinien sowie Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sollte verankert sein, dass das Einleiten von Interventionen bei Auffälligkeiten Aufgabe der Personalverantwortlichen ist. Das Vorgehen bei einer solchen Intervention soll höchst verbindlich und konsequent sein, aber dem Einstieg in das Verfahren geht häufig ein von zahlreichen Ambivalenzen geprägter Entscheidungsprozess voraus. Für Vorgesetzte gibt es vor allem bei psychosozialen Problemen von Beschäftigten ernst zu nehmende Handlungshemmnisse. Rechtfertigen Auffälligkeiten am Arbeitsplatz das Ansprechen von Suchtmittelkonsum? Aus Sicht der betrieblichen Suchtprävention gilt es, mit strukturierten Leitfäden und Verfahren wie dem Klärungsgespräch, dem Fürsorgegespräch und dem Stufenplan, Führungskräften mit Personalverantwortung Orientierungshilfen zu geben.

Führungskräfte sollten sich vergegenwärtigen, dass sie bei Auffälligkeiten tätig werden müssen. Wichtig ist, dass sie auch dafür sensibilisiert sind, dass ein Aktivwerden notwendig ist. Nicht zu handeln kann Probleme schlimmstenfalls verstärken.

Um die betroffene Person möglichst frühzeitig auf die Auffälligkeiten ansprechen zu können, müssen Führungskräfte Auffälligkeiten am Arbeitsplatz wahrnehmen, erkennen und beurteilen können. Auf dieser Grundlage können sie bewusst die Entscheidung treffen frühzeitig zu intervenieren und konsequent fürsorgliche oder lösungsorientierte Gespräche führen. Führungskräfte stehen vor der Aufgabe, das Erkennen und Bewerten von Auffälligkeiten sowie die Gesprächsführung für lösungsorientierte Interventionen zu erlernen, Unterstützung anbieten zu können ohne eine moralische Verurteilung vorzunehmen.

Um eigene Unsicherheiten im Umgang mit auffälligen Beschäftigten zu überwinden, können sich Führungskräfte an Handlungsleitfäden orientieren. Dabei ist empfohlen, sich professionell beraten zu lassen.
Weitere Informationen lesen Sie bei "Unterstützung und Hilfeangebote durch den Betrieb" im Abschnitt:
Beratung zur Vorbereitung von Interventionen

Um Handlungshemmnisse abzubauen, sind Schulungen für Personalverantwortliche sinnvoll, die z.B. mit Gesprächstrainings auf die Einleitung von Interventionen vorbereiten. Solche Trainings sollten feste Bestandteile von betrieblichen Suchpräventionsprogrammen sein. Darüber hinaus kann im Einzelfall   Führungskräften   Unterstützung durch Beratung und Coaching angeboten werden.

Die Qualifizierung für die Durchführung von Fürsorge-, Klärungs- und Stufengesprächen ist möglichst ein fester Bestandteil der Personalentwicklung. Im Rahmen von Suchtpräventionsprogrammen sind  verbindliche Formen der Qualifizierung von Führungskräften zur Intervention bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz vorzusehen.

Seminare sollten geeignet sein, die Bereitschaft zur lösungsorientierten Intervention bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz und zu möglichst frühzeitigem Handeln zu erhöhen. Ziel der Seminare ist es, die Führungskräfte  für die sachlichen und rechtlichen Abwägungen und Entscheidungen zu qualifizieren. Führungskräfte werden damit in ihrer Rolle und Verantwortung bestärkt, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und frühzeitig das Gespräch zu suchen. Es geht darum, Personalverantwortlichen das Erkennen der Schwelle zu vermitteln, ab der Auffälligkeiten eine Intervention nahe legen oder erfordern.

Um ein umfassenderes Bild von Suchtmittelkonsum und –erkrankungen zu gewinnen, sollten sich die Seminare nicht nur auf das Thema Alkohol beschränken, sondern auch den riskanten Konsum illegaler Suchtmittel und Probleme im Zusammenhang mit Missbrauch von Medikamenten einbeziehen. Qualifizierte Seminare gehen über die Vermittlung von Informationen über Suchterkrankungen hinaus  und schließen die Themen des riskanten und schädlichen Suchtmittelkonsums sowie substanzungebundenes Suchtverhaltens ein. Die Ursachen, warum Führungskräfte oftmals zu zögerlich intervenieren, werden, in den Seminaren ausführlich angesprochen und analysiert.

Vor diesem Hintergrund  ist es methodisch sinnvoll, Seminare für Führungskräfte praxisbezogen auszugestalten, mit Fallbeispielen zu arbeiten und insbesondere Gesprächstrainings zu integrieren.

Institut für Betriebliche Suchtprävention Berlin e.V.
Crellestraße 21
10827 Berlin
Tel.: +49 30 818283-40
Fax: +49 30 818283-50
IBS.Berlin(at)t-online.de
http://www.IBS-Berlin.net

Betriebliche Sozial- und Suchtberatung 
Universität Oldenburg 
Herrn Günter Schumann 
Postfach 2503 
26 111 Oldenburg
Tel. +49 441 798-3019
guenter.schumann(at)uni-oldenburg.de
http://www.bssb.uni-oldenburg.de

Leibniz Universität Hannover
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut für interdisziplinäre Arbeitswissenschaft
Schloßwender Str. 7
30159 Hannover
Tel.:+49 511 762 4846
Fax:+49 511 762 3966

https://www.wiwi.uni-hannover.de/de/fakultaet/institute/interdisziplinaere-arbeitswissenschaft/

ginko Stiftung für Prävention
Kaiserstraße 90
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 30069-31
Fax: +49 208 30069-49

www.ginko-stiftung.de
www.move-trainings.de

Landesstellen für Suchtfragen

Link zur Liste der Landesstellen

Literaturempfehlungen

BARMER GEK (2013)
Gesundheitsreport 2013. Männergesundheit im Erwerbsleben.
Wuppertal 2013
Online Verfügbar: Link zum PDF

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2020)
Suchtprobleme am Arbeitsplatz. Eine Praxishilfe für Personalverantwortliche.
Hamm.
Online verfügbar: Link zum PDF

Rehwald, R. et al. (2012)
Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe. Ein Ratgeber.
2., überarb. und aktualisierte Auflage.
Frankfurt am Main: Bund-Verlag.

Wienemann, E.; Pegel-Rimpl, U. (2022) 
Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS): Ein Handbuch für die Praxis.
Online Verfügbar: Link zum PDF