Traurige und müde junge Ärztin oder Krankenschwester, die auf dem Boden sitzt und ein Handy ans Ohr hält

Betriebliche Beratung und Hilfe

Angebote der Beratung und Hilfe sind weitere Bausteine eines betrieblichen Suchtkonzeptes. In der Praxis können diese auf unterschiedliche Weise organisiert sein, etwa in Form interner Einrichtungen mit festen betrieblichen Ansprechpersonen oder auch in Form von Kooperationsvereinbarungen mit externen Dienstleistern. Eine Abhängigkeitserkrankung wird immer außerhalb des Betriebes behandelt. Betriebe übernehmen jedoch wichtige Aufgaben im Rahmen der Wiedereingliederung. Selbsthilfe unterstützt und spielt bei Suchterkrankungen vor, während und nach einer Behandlung eine wichtige Rolle.

Betriebliche Beratung und Hilfe kann entweder durch interne Stellen organisiert werden oder durch eine Kooperation mit externen Anbietern. Die Regelungen über Zuständigkeiten und Intensität von Beratung und Hilfe können dabei erheblich variieren. In Unternehmen erstreckt sich die Bandbreite von nebenamtlich tätigen Ansprechpersonen bis hin zu hauptamtlichen Suchtbeauftragten in eigens eingerichteten internen Abteilungen. Externe Stellen werden mit einzelnen Beratungsaufgaben oder auch mit ganzheitlichen Beratungsangeboten beauftragt. Fachliche Netzwerke haben dabei eine große Bedeutung. Insgesamt ist der Bereich  der betrieblichen Beratung und Hilfe sehr vielschichtig und verschiedenartig.

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Beratungsleistungen können für unterschiedliche Personenkreise angeboten werden. Vorgesetzte zum Beispiel erhalten Beratungen zur Vorbereitung von Interventionen; Beschäftigte können über die Inanspruchnahme von Hilfen und Angeboten des Betriebes oder bei der Vorbereitung auf anstehende Gespräche beraten werden.

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Führt Suchtmittelkonsum zu einer Abhängigkeit, so kann diese in der Regel nur mit professioneller Hilfe überwunden werden. Im Unternehmen selbst wird weder die Diagnose gestellt noch findet die therapeutische und medizinische Behandlung dort statt. Auffällige Mitarbeiter werden im Unternehmen vielmehr beraten, es wird ihnen (im Rahmen von Interventionsleitfäden) die Aufnahme einer Behandlung empfohlen oder sie werden zu einer solchen aufgefordert. Bei der Kontaktaufnahme zu professionellen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe können Unternehmen eine wichtige Funktion übernehmen. Auch nach einer stationären und teilweise schon während einer ambulanten Therapie spielen der Arbeitsplatz und die Rückkehr in das Berufsleben eine bedeutende Rolle.

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Die betriebliche Wiedereingliederung hat das Ziel, Betroffene nach einer Therapie bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen. Hier gibt es unterschiedliche Verfahren. Zum Teil kann die Wiedereingliederung schon während einer ambulanten Behandlung stufenweise beginnen. Für Mitarbeiter, die aufgrund von Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig sind, ist das Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) rechtlich vorgeschrieben. Die Regelung bezieht sich auch auf Abhängigkeitserkrankte. Die Maßnahmen der Eingliederung dienen dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit, im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum sollen sie erneuten Auffälligkeiten vorbeugen.

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Sucht-Selbsthilfe spielt eine wichtige Rolle in der Nachsorge. Das Angebot kann vor, während, nach oder auch unabhängig von einer Therapie angenommen werden. Teilnehmer von Selbsthilfegruppen treffen sich regelmäßig. Sie unterstützen sich gegenseitig durch den Austausch über Probleme und Risiken. Der gemeinsame Austausch hilft ihnen dabei, eine Abhängigkeit zu überwinden, Therapieziele zu erreichen und abstinent zu bleiben.

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