Information und Aufklärung zu Tabak

Zur Information und Aufklärung zum Themenkreis Tabak sollten gehören:

  • Information über die positiven Aspekte eines rauchfreien Arbeitsplatzes und des Nichtrauchens und über Modelle guter Praxis.
  • Aufklärung von Beschäftigten zu den gesundheitlichen Gefährdungen des Tabakkonsums und des Passivrauchens.
  • Aufklärung von Führungskräften und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über rechtliche Grundlagen des Nichtraucherschutzes; für die Einhaltung sind Vorgesetzte und Arbeitsschutz zuständig.
  • Information von Zielgruppen mit besonderen beruflichen Belastungen über alternative Angebote und Wege des Stressabbaus.
  • Angebot der Beratung und von Nichtrauchertrainings für Raucher und Raucherinnen.

Quelle
Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2011): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis. S.17