Information und Aufklärung zu Tabak

Zur Information und Aufklärung zum Themenkreis Tabak sollten gehören:

Information über die positiven Aspekte eines rauchfreien Arbeitsplatzes und des Nichtrauchens und über Modelle guter Praxis.

Aufklärung von Beschäftigten zu den gesundheitlichen Gefährdungen des Tabakkonsums und des Passivrauchens.

Aufklärung von Führungskräften und Mitarbeiter/innen über rechtliche Grundlagen des Nichtraucherschutzes; für die Einhaltung sind Vorgesetzte und Arbeitsschutz zuständig.

Information von Zielgruppen mit besonderen beruflichen Belastungen über alternative Angebote und Wege des Stressabbaus.

Angebot der Beratung und von Nichtrauchertrainings für Raucher/innen.

Quelle
Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2011): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis. S.17