Information und Aufklärung zu Tabak
Zur Information und Aufklärung zum Themenkreis Tabak sollten gehören:
- Information über die positiven Aspekte eines rauchfreien Arbeitsplatzes und des Nichtrauchens und über Modelle guter Praxis.
- Aufklärung von Beschäftigten zu den gesundheitlichen Gefährdungen des Tabakkonsums und des Passivrauchens.
- Aufklärung von Führungskräften und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über rechtliche Grundlagen des Nichtraucherschutzes; für die Einhaltung sind Vorgesetzte und Arbeitsschutz zuständig.
- Information von Zielgruppen mit besonderen beruflichen Belastungen über alternative Angebote und Wege des Stressabbaus.
- Angebot der Beratung und von Nichtrauchertrainings für Raucher und Raucherinnen.
Quelle
Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2011): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis. S.17