Information und Aufklärung zu illegalen Drogen
Zur Information und Aufklärung zum Themenkreis illegale Drogen sollten gehören:
- Sachliche Aufklärung der Beschäftigten in allen Altersgruppen über illegale Drogen, über Konsumkulturen und Risiken des Probier- und Experimentierkonsums sowie über Auswirkungen des Freizeitkonsums am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr.
- Information über interne und externe Beratungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote für Drogenkonsument und -konsumentinnen.
- Information und Aufklärungsaktionen für bestimmte Zielgruppen (z.B. Auszubildende und junge Arbeitnehmende, Personalverantwortliche, Interessenvertretungen).
- Klare Regeln für den Konsumverzicht und die Einhaltung von Konsequenzen bei Übertretung des Regelwerks (in Betrieben ohne ein generelles Verbot illegalen Drogenkonsums).
- Sinn eines Verbots des Konsums illegaler Drogen für Arbeitssicherheit und Gesundheit (in Betrieben mit einem generellen Konsumverbot für illegale Drogen).
Quelle
Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2011): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis. S.18