Information und Aufklärung zu illegalen Drogen

Zur Information und Aufklärung zum Themenkreis illegale Drogen sollten gehören:

Sachliche Aufklärung der Beschäftigten in allen Altersgruppen über illegale Drogen, über Konsumkulturen und Risiken des Probier- und Experimentierkonsums sowie über Auswirkungen des Freizeitkonsums am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr.

Information über interne und externe Beratungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote für Drogenkonsument/innen.

Information und Aufklärungsaktionen für bestimmte Zielgruppen (z.B. Auszubildende und junge Arbeitnehmer/innen, Personalverantwortliche, Interessenvertretungen).

Klare Regeln für den Konsumverzicht und die Einhaltung von Konsequenzen bei Übertretung des Regelwerks (in Betrieben ohne ein generelles Verbot illegalen Drogenkonsums).

Sinn eines Verbots des Konsums illegaler Drogen für Arbeitssicherheit und Gesundheit (in Betrieben mit einem generellen Konsumverbot für illegale Drogen).

Quelle
Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2011): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis. S.18