Information und Aufklärung zu Alkohol

Zur Information und Aufklärung zum Themenkreis Alkohol sollten gehören:

Sensibilisierung der Beschäftigten für die gesundheitlichen Risiken eines regelmäßigen und riskanten Alkoholkonsums innerhalb der gesellschaftlich tolerierten Grenzen.

Aufklärung über riskante Konsummuster, insbesondere durch spezielle Trinkstile und -kulturen in Arbeit und Freizeit.

Information der Beschäftigten über Alkoholgefährdung und Alkoholabhängigkeit und den Möglichkeiten zur Therapie.

Individuelle und betriebliche Regeln des bewussten Konsumverzichts im Sinne der "Punktnüchternheit".

Aktion "Null Promille am Arbeitsplatz" für Arbeitssicherheit und Gesundheit (in Betrieben ohne generelles Alkoholverbot).

Impulse zur Entwicklung einer alkoholfreien Feierkultur bei betrieblichen oder persönlichen Anlässen (in Betrieben ohne generelles Alkoholverbot).

Quelle
Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2011): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis. S.18