Information und Aufklärung zu Alkohol

Zur Information und Aufklärung zum Themenkreis Alkohol sollten gehören:

  • Sensibilisierung der Beschäftigten für die gesundheitlichen Risiken eines regelmäßigen und riskanten Alkoholkonsums innerhalb der gesellschaftlich tolerierten Grenzen.
  • Aufklärung über riskante Konsummuster, insbesondere durch spezielle Trinkstile und -kulturen in Arbeit und Freizeit.
  • Information der Beschäftigten über Alkoholgefährdung und Alkoholabhängigkeit und den Möglichkeiten zur Therapie.
  • Individuelle und betriebliche Regeln des bewussten Konsumverzichts im Sinne der "Punktnüchternheit".
  • Aktion "Null Promille am Arbeitsplatz" für Arbeitssicherheit und Gesundheit (in Betrieben ohne generelles Alkoholverbot).
  • Impulse zur Entwicklung einer alkoholfreien Feierkultur bei betrieblichen oder persönlichen Anlässen (in Betrieben ohne generelles Alkoholverbot).

Quelle
Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2011): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Leitfaden für die Praxis. S.18