Menschen, die am Tisch sitzen und unscharf dargestellt sind

Standards der Qualitätssicherung

Die Autorinnen der „Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe“ legen in ihrer Arbeit die Standards der Qualitätssicherung dar.

Qualitätssicherung im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sollte einen zentralen Stellenwert im betrieblichen Suchtpräventionsprogramm haben. Rahmenbedingungen für die Evaluation, z.B. Umfang, Indikatoren, zeitlicher Turnus, verantwortliche Personen sollten vom Steuerungsgremium konkret festgelegt werden.

Die Evaluation sollte im Rahmen einer Selbstevaluation im Hinblick auf die vom Steuerungsgremium abgestimmten Ziele erfolgen.

Gliederungspunkte für die Berichtslegung der internen Einrichtung für Suchtfragen

• Ziele und Aufgabenschwerpunkte der Suchtprävention im zurückliegenden Jahr
– Evaluationsfazit: Erfolge, Weiterentwicklungen, Stagnation, Rückschläge
– neuere Entwicklungen in der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe
– Einfluss bzw. Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtung
• Personelle Ausstattung der Einrichtung
– Hauptamtliche – Stundenzahl, sonstige Aufgaben
– Nebenamtliche – durchschnittliche Einsatzzeiten für Suchtprävention und -hilfe
• Treffen des Steuerungsgremiums Sucht/Gesundheit
– inhaltliche Arbeitsschwerpunkte im zurückliegenden Jahr
– ggf. personelle Veränderungen unter den Teilnehmenden
• Informationen aus der Kooperation im internen Unterstützungssystem
– gemeinsame Aktivitäten und Vorhaben
• Teilnahme der Hauptamtlichen/Nebenamtlichen an weiteren Gremien
• vorbeugende Aktivitäten in der betrieblichen Suchtprävention
– Informationsveranstaltungen, Aktionen, Seminare u. a. m. in Präsenz und digitaler Form
– Beteiligung an der Erstunterweisung neuer Mitarbeitenden und an den regelmäßigen Unterweisungen
• Beratungen und Begleitung
– Anlass und Anzahl der Beratungsfälle von Beschäftigten (nach Anliegen gegliedert),
Führungskräften (nach Anliegen gegliedert),
Kolleginnen und Kollegen, Angehörigen
– Beratungskontakte pro Beratungsfall (z. B. 1-2/3-5/5-10/>10), Anzahl der Beratungskontakte
in den drei beratungsintensivsten Fällen
– Anzahl und Aufwand der Begleitungen von auffälligen Personen im Interventions-,
Therapie- und Wiedereingliederungsprozess
– Beteiligung an Wiedereingliederungsgesprächen und BEM-Verfahren
– anstehende Aufgaben und Neuausrichtungen in der Beratung
• Netzwerkkontakte und Netzwerkarbeit
– Kooperation im internen Unterstützungssystem
– Erfahrung und Erweiterung
– Mitarbeit in überbetrieblichen und regionalen fachlichen Netzwerken
– Schwerpunktthemen im zurückliegenden und im kommenden Jahr
– Vernetzung ins externe Hilfesystem
• Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb
– Anlass und Art der Kontaktaufnahmen
– Nutzung der internen Medien
– Präsentationen der Angebote des Suchtpräventionsprogramms in betrieblichen Veranstaltungen
– Vorhaben für das nächste Jahr
• Qualitätssicherung der Suchtprävention und -hilfe im Betrieb
– Supervision und eigene Weiterbildung der Haupt- und Nebenamtlichen
– Evaluationsfragen und -ziele für das kommende Jahr

Standard

  • Auf die Evaluation und Qualitätssicherung des betrieblichen Suchtpräventionsprogramms soll von allen Beteiligten Wert gelegt werden.
  • Vom Steuerungsgremium Sucht/Gesundheit sind im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses der Turnus der Evaluation, die Ziele festzulegen und Rahmenbedingungen dafür herzustellen.
  • Die Auswertung der Entwicklung im zurückliegenden Zeitraum kann als Selbstevaluationsverfahren vom Steuerungsgremium und der internen Einrichtung für Suchtfragen durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden in einem Bericht dargestellt.
  • In der Evaluation sollen qualitative Aussagen zur Zielerreichung und zur Wirkung der Angebote und Aktionen zur Suchtprävention und -hilfe gemacht werden sowie zu den Ansatzpunkten für die Weiterentwicklung des Programms und zu den dafür notwendigen Kompetenzen und Ressourcen.
  • Dokumentation und Evaluation sollten dem Umfang und den Aufgaben der Einrichtung zur betrieblichen Suchtprävention angemessen sein.
  • Die Ergebnisse der Evaluation sind vom Steuerungsgremium bzw. den verantwortlichen Entscheiderinnen und Entscheidern als Grundlage für die zur Weiterentwicklung anstehenden Entscheidungen heranzuziehen.

Quelle
Wienemann, Elisabeth; Schumann, Günter (2022): Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Ein Handbuch für die Praxis. S. 156 und 160