Angebote der Beratung und Hilfe können in Form interner Einrichtungen mit betrieblichen Ansprechpersonen oder Kooperationen mit externen Dienstleistern organisiert sein.
Zentrales Element der Vorbeugung ist die Information von Beschäftigten. Im Vordergrund steht dabei die Aufklärung über Gebrauch und Wirkung von Suchtmitteln.