Menschen, die am Tisch sitzen und unscharf dargestellt sind

Betriebliches Suchtprogramm

Die einzelnen Bereiche der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe stehen nicht getrennt voneinander. Sie sind in ein Gesamtkonzept eingegliedert und bilden das betriebliche Suchtprogramm.

Ein betriebliches Suchtprogramm – häufig auch betriebliches Suchtpräventionsprogramm genannt – beinhaltet als Gesamtkonzept die Aktivitäten, Maßnahmen und Regelungen im Betrieb. Diese dienen der Vorbeugung von Suchterkrankungen wie auch der Beratung und Hilfe, ebenso der Intervention bei Auffälligkeiten. Weiterhin gehören die Koordination (also das Abstimmen der Vorgänge und Handlungen) und die Weiterentwicklung des Programmes selbst hinzu. In welchem Umfang die Maßnahmen durchgeführt werden und welche Angebote es im Einzelnen gibt, hängt von der Betriebsgröße und den eingesetzten Ressourcen (Betriebs- und Geldmittel, Personal, Zeit) ab.

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Für die Koordinierung des Suchtprogrammes ist ein Steuerungsgremium (Arbeitskreis Sucht/Gesundheit) zuständig. In diesem Ausschuss sind die wichtigen Entscheidungsträger des Unternehmens vertreten, also die Unternehmensleitung (oder deren Beauftragte) sowie der Betriebs- oder Personalrat. Hinzu kommen weitere Personen, die die verschiedenen Aufgabenbereiche rund um die betriebliche Suchtprävention und -hilfe vertreten.

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Qualitätsstandards

Für die betriebliche Suchtprävention und -hilfe sind unterschiedliche Rechtsbereiche von großer Bedeutung. Im Bereich des Arbeitsrechtes geht es um vertragsrechtliche Fragen, die sich unter anderem mit Einstellungsuntersuchungen, Alkohol- und Drogentests und Kündigungen beschäftigen.
Weitere rechtliche Fragen betreffen aber auch die Regelungen in verschiedenen Bücher des Sozialgesetzes und die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- bzw. Personalräten.

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Im Rahmen des betrieblichen Suchtprogrammes werden neben den gesetzlichen Grundlagen betriebliche Vereinbarungen getroffen. Solche schriftlichen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind auf die Anforderungen und den Bedarf des Betriebes zugeschnitten. Das Steuerungsgremium ist für die Erarbeitung der Vereinbarung verantwortlich. Durch die schriftliche Vereinbarung wird eine Grundlage geschaffen, die verbindliche Vorgehensweisen für verschiedene Regelungsbereiche schafft. Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer erlangen so Klarheit und Sicherheit, welche Handlungsabfolgen z.B. bei einer Intervention zum Einsatz kommen, aber auch darüber, welche Beratungsangebote gemacht werden.

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Um das betriebliche Suchtprogramm fortlaufend zu verbessern und weiterzuentwickeln, übernimmt und koordiniert das Steuerungsgremium verschiedene Aufgaben der Qualitätssicherung und Evaluation (also der sach- und fachgerechten Bewertung). Die Überprüfung und Dokumentation des Programmes bezieht sich sowohl auf Ziele und Ausrichtung wie auch auf die Evaluation einzelner Aktionen und Maßnahmen. Die Dokumentation gibt Anhaltspunkte für den Bedarf an Veränderung und Verbesserung, aber auch über den stetigen Fortgang erfolgreicher Arbeit. Nicht zuletzt dient die Qualitätssicherung dem Nachweis über den verantwortungsvollen Einsatz von Ressourcen (Betriebs- und Geldmittel, Personal, Zeit) für das betriebliche Suchtprogramm.

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Auch die Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Suchtprogramm fällt dem Steuerungsgremium als Aufgabe zu. Dazu gehört zum einen, die einzelnen Maßnahmen und Aktionen im Betrieb bei allen Beschäftigten zu verbreiten, zum anderen sollen Erfolge und Vorteile des Programmes sichtbar gemacht werden, zum dritten ist zu ermitteln, welcher weitere Bedarf an Information und Aktion, an Beratung und Hilfe im Unternehmen besteht. Öffentlichkeitsarbeit macht auch das Programm selbst bekannt – also Ziele und gesundheitliche Ausrichtung dieser Unternehmenspolitik.

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